Satzung - Auszug

 

Satzung für die Gründung eines Fanclubs von RB Leipzig

 

 

 

Paragraph 1 Name und Sitz des Clubs

 

(1) Der Club führt den Namen "TRADITION 2.0". Er hat den Sitz in Leipzig und Markkleeberg und ist bei RB Leipzig als Fanclub (FC) angemeldet, anerkannt, und zugelassen.

 

(2) Die offizielle Geschäftsanschrift des Clubs lautet Hirschsprung 41 in 04249 Leipzig.

 

Paragraph 2 Zweck des Fanclubs

 

(1) Der Club dient der Gemeinschaft und Geselligkeit

 

(2) Ziel ist die Unterstützung der Fanszene von RB Leipzig mit fairen Mitteln.

 

(3) Weiterhin soll die Organisation von Sadionbesuchen bei Heim- und Auswärtsspielen und gemeinschaftlichen Zusammenkünften und Fahrten an den und ausserhalb der Spieltage unterstützt werden.

 

(4) Durch offene Auseinandersetzung mit dem Club soll das Projekt in der medialen und verbalen Öffentlichkeit diskutiert und unterstützt werden.

 

(5) Der Club steht für Toleranz, Respekt, Gewaltfreiheit in und ausserhalb des Stadions und innerhalb der eigenen Strukturen.

 

(6) Hauptziel ist somit die Vermeidung von gewaltbereiten Hooliganstrukturen in der Fanszene von RB Leipzig durch möglichst breite Mobilisierung der Fans in FC's und somit Erhaltung des bisherigen Alleinstellungsmerkmales als friedvoller aber trotzdem emotionaler Familienverein.

 

Paragraph 3 Finanzen

 

(1) Der Club hat keinerlei finanzielle oder gewinnorientierte Ziele.

 

(2) Somit wird weder ein Konto geführt noch ein Kassenwart eingesetzt sowie keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

 

(3) Sollten Kosten für Fanartikel, Bekleidung oder andere gemeinschaftliche Ausgaben benötigt werden, werden diese zum gegebenen Zeitpunkt durch die Mitglieder organisiert.

 

(4) Kosten für Dauerkarten, Spieltagkarten, Auswärtsfahrten und gemeinschaftliche Veranstaltungen werden in Eigenregie durch die teilnehmenden Personen gedeckt.

 

Paragraph 4 Mitgliedschaft

 

(1) Mitglied kann jede natürliche Person werden. Auch Kinder sind möglich, verantwortlich dafür sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten, die aber in diesem Falle ebenfalls Mitglieder sein müssen.

 

(2) Die Aufnahme in den Club muss über die Clubmedien (siehe Paragraph 5) oder schriftlich beantragt werden. Eine Absichtserklärung reicht dafür aus.

 

(3) Den Gründungsmitgliedern obliegt mit einstimmiger Mehrheit und ggf. nach persönlicher Prüfung der Person die Entscheidung über die Aufnahme  um eine Unterwanderung der Clubstrukturen zu verhindern. Eine Ablehnung muss gg die betroffene Person nicht begründet werden.

 

(4) Jedes Mitglied erkennt mit Aufnahme in den Club dessen Satzung an und bekommt diese medial oder in Schriftform auf Wunsch ausgehändigt.

 

(5) Jedes anerkannte Mitglied erhält einen Ausweis.

 

(6) Die Mitgiedschaft ist beitragsfrei. Jedes Mitglied versucht jedoch, sich an gemeinschaftsbildenden Kosten verursachenden Projekten wie Fankleidung, Fanartikel, Karten, Fahrten Mitgiedschaftnach den eigenen finanziellen Mitteln zu beteiligen. Daraus erwächst jedoch keine obligate Verpflichtung.

 

(7) Jedes Mitglied handelt bei jeglichen gemeinsamen und allein durchgeführten Unternehmungen eigenverantwortlich und haftet somit für jegliche Folgen seines Handelns selbst.